Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wuff! Die Hundeschule - Emely Eckhardt...
1. Die Absolvierung eines Grundkurses erfolgt nach schriftlicher Anmeldung und ist verbindlich. Der Grundkurs besteht aus 10 Doppelstunden (90 Minuten). Die Abrechnung der Doppelstunden erfolgt durch Anwesenheit, d.h. pro Teilnahme am Übungsbetrieb wird eine Doppelstunde abgerechnet.
2. Wird nach Abschluss des Grundkurses (10 Doppelstunden) weiterhin am Übungsbetrieb teilgenommen, wird eine monatlich im voraus zu zahlende Gebühr fällig.
3.
Der Hundehalter ist damit einverstanden, die Beitrag monatlich,
vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu zahlen und verpflichtet
sich, den sich ergebenden Betrag durch Lastschriftverfahren (per
Einzugsermächtigung) durch Frau Emely Eckhardt vom Konto des Kontoinhabers
abbuchen zu lassen.
Eine zeitweilige Schließung des Übungsbetriebes (bis zu zwei Wochen) entbindet
nicht von der Zahlungsverpflichtung des Monatsbeitrages.
Die Beiträge sind der jeweiligen Preistabelle zu entnehmen (Im Internet auf der
Seite vor dieser). Die Tabellen sind Bestandteil dieser AGB.
4. Eine Kündigung muss formlos in schriftlicher Form erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 1. eines Monats.
5.
Der Hundehalter ist verpflichtet, bei der Anmeldung die einwandfreie
Gesundheit des Hundes durch Vorlage des Impfpasses nachzuweisen und ist darüber
hinaus verpflichtet, alle zum Schutz vor Erkrankungen des Hundes notwendigen
Impfungen durchführen zu lassen. Er verpflichtet sich außerdem, eine
Hundehalter-Haftpflicht-versicherung abzuschließen. Ein Verstoß gegen diese
Vorsichtsmaßnahmen berechtigen den Übungsleiter, den Hund vom Übungsbetrieb
auszuschließen.
Der Übungsleiter ist berechtigt, die Teilnahme von Hunden, die an ansteckenden
Krankheiten leiden, zu untersagen und den Hund vom Übungsbetrieb auszuschließen.
Der Hundehalter hat durch ein tierärztliches Attest (Freigabe) nachzuweisen,
dass die Erkrankung des Hundes nicht mehr besteht.
Der Übungsleiter ist berechtigt, läufige Hündinnen für die Dauer der Hitze nach
eigenem Ermessen vom Übungsbetrieb auszuschließen.
Die Verwendung von Korallen- oder Stachelhalsbändern sowie der Einsatz von
sonstigen tierschutzwidrigen Hilfsmitteln ist untersagt.
6. Die Hunde sind außerhalb der Umzäunung an der Leine zu führen und dürfen nur auf Anweisung des Übungsleiters abgeleint werden.
Für Schäden während und außerhalb des Übungsbetriebes wird nicht gehaftet.